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Für allgemeine Rückfragen ist der Vorstand
zuständig, sh. Der Vorstand |
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Die Satzung kann beim Vorstand und auch
dem Amtsgericht Wiesbaden eingesehen werden. |
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Die Beitragszahlung erfolgt bargeldlos durch EDV. Der
Beitrag wird halbjährlich oder jährlich eingezogen, und zwar jeweils am
1. Januar, bzw. am 1. Juli eines jeden Jahres. |
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Beiträge (jährlich):
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Aufnahmegebühr |
13,00 € |
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Passive Mitglieder |
30,00 € |
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Aktive Mitglieder |
87,50 € |
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Jugendliche Mitglieder |
60,00 € |
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Ehepaare |
120,00 € |
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Familienbeitrag |
152,00 € |
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Jugendliche ab 18 Jahre werden
selbstständiges Mitglied. |
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Der Beitrag erhöht sich bei
Altersüberschreitung immer nach dem vollendeten Geburtsjahr zum
folgenden Halbjahr. |
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Die Mitgliedschaft endet mit dem
schriftlichen Austritt immer zum Halbjahresende und muss 4 Wochen vorher
eingegangen sein. |
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Hier könnt Ihr das Aufnahmeformular im pdf-Format
herunterladen: Aufnahmeformular
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